Schulordnung der Klosterschule Lichtental

Wir grüßen die Menschen, die uns auf dem Schulgelände begegnen.

Die Schüler/innen betreten das Schulhaus erst beim Klingelzeichen. Bei schlechtem Wetter erfolgt der Einlass vorher in den unteren Flur.

Wir halten das Schulhaus in Ordnung. Mutwillig beschädigte Gegenstände müssen vom Verur- sacher bzw. den Erziehungsberechtigten ersetzt werden.

Aus Sicherheitsgründen ist das Rennen im Schulgebäude, das Werfen von Schneebällen, Steinen usw., das Fahren mit Fahrrädern, Rollern usw. im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulhof verboten.

Gefährliche Gegenstände und Spielzeug jeglicher Art dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

Auf dem Schulgelände müssen sämtliche digitalen und elektronischen Geräte der Schüler/innen ausgeschaltet und im Schulranzen sein (Handys, Smartwatches u.a.)

Der Klosterhof ist Privatgelände.

Der Zugang zur Schule erfolgt ausschließlich über den Schulhof durch das Tor an der Hauptstraße.

Das Tragen von Mützen sowie das Kauen von Kaugummi ist im Unterricht zu unterlassen.

Wir achten auf Pünktlichkeit. Mit dem Läuten sitzen die Schüler/innen auf ihrem Platz.

Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in die Klasse gekommen, so benachrichtigen die dafür bestimmten Schüler/ innen eine Lehrkraft auf dem gleichen Stockwerk oder die Schulleitung.

Gesprächsregeln sind einzuhalten (andere ausreden lassen, sich melden, niemanden beleidigen, keine Kommentare in anderer Sprache); dabei ist v. a. auf respektvollen Umgang von Lehrern und Schülern zu achten.

Wiederholte Unterrichtsstörungen werden mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.

Während der Unterrichtszeit ist Lärm auf den Gängen zu vermeiden.

Das Lehrerzimmer sowie die Fachräume sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft zugängig.

Die Turnhalle darf nur mit Hallenschuhen betreten werden.

Das Schulgelände darf ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht verlassen werden.

Die kleinen Pausen sind dazu da, die Arbeitsmaterialien für die nächste Stunde zu richten, die Tafel zu putzen und das Zimmer zu lüften. Die Kinder bleiben im Klassenzimmer, sofern sie nicht die Toiletten aufsuchen oder eventuell den Raum wechseln.

In der großen Pause halten sich die Schüler/ innen im Schulhof auf, bei Regenwetter im Klassenzimmer.

Alle Schüler/innen verhalten sich so, dass sie andere nicht gefährden und keine Schäden entstehen.

Besondere Vorsicht gilt auf den Treppen. Wir gehen rechts und drängeln nicht.

Wir verlassen jeden Raum sauber und ordentlich. Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen wir die Stühle hoch.

Alle Schüler/innen verlassen zusammen mit eventuellen Begleitpersonen nach Unterrichtsende zügig das Schulgelände.
(Gleiches gilt für die Begleitpersonen, die die Kinder vor dem Unterricht zur Schule bringen)

Die Lehrkräfte sind nach Terminvereinbarung erreichbar.

Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten.

Ist ein/e Schüler/in aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, so ist dies unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen. Nach telefonischer, elektronischer oder mündlicher Information der Schule muss laut Gesetz zusätzlich spätestens am dritten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung erfolgen.

Eine Befreiung bzw. eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in besonders begründeten Fällen möglich.

Ein entsprechender schriftlicher Antrag ist von den Erziehungsberechtigen unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes zu stellen. Die Entscheidung darüber trifft für eine Unterrichts- stunde die entsprechende Fachlehrkraft; bei bis zu zwei Tagen die Klassenleitung; bei mehr als zwei Tagen die Schulleitung.

Schüler/innen, die (nach dem Bundesseuchengesetz) an einer ansteckenden Krankheit leiden, müssen für die Dauer der Ansteckungsgefahr dem Unterricht fernbleiben. Dasselbe gilt für entsprechende Erkrankungen in der Familie.

Die Änderung der persönlichen Verhältnisse von Schüler/innen (z.B. Wohnungswechsel) muss umgehend schriftlich im Sekretariat vorgelegt werden.

Für Schüler/innen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, können die Erziehungsberechtigten die Teilnahme am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht beantragen.

Diese Schulordnung wurde am 21. Juni 2023 von der Schulkonferenz verabschiedet und tritt sofort in Kraft.

Dr. Alexandra Scheffner
Rektorin